Invasive Neophyten – Links zu offiziellen Websiten
Wenn ihr euch für weiterführende Informationen zum Thema „Invasive Neophyten“ interessiert, könnt ihr euch durch diese Websiten klicken:
Mit der EU-Verordnung und ihrer Unionsliste hat die EU-Kommission jetzt für alle Mitgliedsstaaten erstmals eine rechtsverbindliche Handlungsgrundlage zum Schutz der biologischen Vielfalt vor invasiven Arten geschaffen. Insgesamt 49 Tier- und Pflanzenarten sind derzeit gelistet, mindestens 32 von ihnen kommen in Deutschland schon jetzt wildlebend vor. Zukünftig können weitere invasive Arten gelistet werden.
Die Unionsliste schafft eine Grundlage für konkretes Handeln. Besonders wichtig sind ein Besitz- und Vermarktungsverbot sowie schnelle Maßnahmen in der frühen Phase der Invasion. Für bereits weit verbreitete Arten müssen geeignete Managementmaßnahmen identifiziert und umgesetzt werden.
Vorgehen der Europäischen Union
- in das Gebiet der Union verbracht werden,
- gehalten oder gezüchtet werden,
- in die, aus der und innerhalb der Union befördert werden,
- in Verkehr gebracht oder in die Umwelt freigesetzt werden,
- verwendet oder getauscht werden.
https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-4-die-unionsliste.html
EU-Liste_Beschreibungen_Auswirkungen
BfN-Faltblatt_invasive-gartenpflanzen
- “Setzen Sie keine Pflanzen oder Tiere in der freien Natur aus!“
- „Bevorzugen Sie heimische Arten für die Hecken- und Gartengestaltung! Bringen Sie keine lebenden Pflanzen, Samen oder Tiere von Reisen mit!“
Details zu den Schwarzen und Grauen Listen (sind in dem Dokument „Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende gebietsfremde Gefäßpflanzen“ enthalten):